Finanzielle Aufwendungen

Schöne, gesunde Zähne und ästhetisch – funktioneller Zahnersatz sind oft mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Für gesetzlich Versicherte gilt:
 Die Kosten für die Grundversorgung der Zahnarztbehandlung trägt die Krankenkasse.
 Für Zahnersatzleistungen erhalten Sie  einen so genannten „ Festkostenzuschuss“. Dieser  richtet sich nach einem einheitlichen Bewertungsmaßstab .Zusätzlich übernimmt  Ihre Krankenkasse einen „Bonus“ von 20 oder 30 Prozent der Gesamtkosten des Zahnersatzes, wenn Sie Ihr Bonusheft in den letzten 5, bzw. 10 Jahren vollständig geführt haben. Mit dem Bonusheft weisen Sie Ihre jährliche Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt nach.
 Abzüglich der Erstattung Ihrer Krankenkasse verbleibt Ihnen ein  Restanteil der Kosten, dem „Eigenanteil“. Diesen übernehmen Sie selbst.
 Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung sind z.B.:
• Die professionelle Zahnreinigung
• Bleaching
• Ästhetisch, hochwertige Füllungsmaterialien im Seitenzahnbereich
• Implantate
• Laserbehandlung
• Kosmetische Behandlungsmöglichkeiten, wie z.B. Veneers oder Schleimhauttransplantate zur Rezessionsdeckung
• Knochenaufbau
• Sedierung
• Die Therapie zur Craniomadibulären Dysfunktion.

Die Bedingungen der Zahn – Zusatzversicherungen können sehr verschieden sein. Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten, z.B. der Verbraucherzentrale. Dort erfahren Sie, ob eine Zusatzversicherung für sie richtig ist.

  In unserer Praxis arbeiten wir mit einer Abrechnungsgesellschaft zusammen. Diese bietet spezielle Zahlungssysteme, unter anderem Ratenzahlung für unsere Patienten an. Darüber informieren wir Sie gern!

Zahnzusatzversicherungsvergleich Waizmanntabelle